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Studium im Bachelor-Mastersystem

 Im Rahmen des Bologna-Prozesses stellen alle beteiligten europäischen Hochschulen ihre Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-Mastersystem um. Genaue statistische Angaben zum Stand der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen, können Sie den statistischen Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen entnehmen, welche die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) regelmäßig erhebt. 

Das zweistufige Bachelor- und Mastersystem soll: 

  • Das Bildungswesen an deutschen Hochschulen sowie deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Vergleichbarkeit europäischer Hochschulabschlüsse erhöhen.
  • Transparenz unter den Studiengängen schaffen und Qualität und Vielfalt sichern.
  • Eine flexiblere Anpassung der Studiengänge an den nationalen und internationalen Markt gewährleisten.
  • Im Rahmen des lebenslangen Lernens Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen.
  • Die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums unterstützen.

Den deutschen Hochschulen wird die Umsetzung von Bachelor- und Masterstudiengängen laut §19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) ermöglicht.

 

Das Prinzip Bachelor- Master

In einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren vermittelt der grundständige Bachelorstudiengang einen ersten berufsqualifizierten Abschluss. Aufbauend kann ein Masterstudiengang absolviert werden, der in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation führt. Bachelor- und Masterstudiengänge bauen inhaltlich aufeinander auf und dürfen zusammen eine Regelstudienzeit von fünf Jahren nicht überschreiten.

Bachelor- beziehungsweise Masterabschlüsse werden laufbahnrechtlich folgendermaßen zugeordnet (Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 14.04.2000 und Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai/Juni 2002):

  • Dem gehobenen Dienst zuzuordnen sind Bachelorabschlüsse, die an Fachhochschulen und Universitäten erworben werden.
  • Masterabschlüsse eröffnen den Zugang zum höheren Dienst, wenn sie an Fachhochschulen oder Universitäten erworben werden.

Die Charakteristika des zweistufigen Bachelor- und Mastersystems

  • In der gestuften Studienstruktur können die Studierenden zwei Abschlussgrade erreichen. Der Bachelorabschluss ist als erster berufsqualifizierender Abschluss anzusehen. Darauf aufbauend kann ein Masterstudiengang absolviert werden.
  • Bachelor- und Masterabschlüsse sind international anerkannte und eigenständige berufsqualifizierende Abschlüsse.
  • Bachelorabschlüsse haben ihr eigenes berufsqualifizierendes Profil und verleihen grundsätzlich die gleiche Berechtigung wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen.
  • Bachelor- und Masterstudiengänge unterliegen strengen Qualitätsprüfungen, das heißt sie werden auf Grundlage vorgegebener Standards akkreditiert und müssen alle fünf bis sieben Jahre reakkreditiert werden.
  • Durch die Bachelorstudiengänge verkürzen sich die realen Studienzeiten auf sechs Semester. Das ermöglicht einen schnelleren Zugang zum Berufsleben.
  • Bachelorstudiengänge ermöglichen eine größere Flexibilität im Studium, sowohl bei der Kombination von Studienbausteinen (Modulen) als auch für Teilzeitstudien.
  • Das Leistungspunktesystem (ECTS) erhöht die nationale und internationale Mobilität der Studierenden.
  • Die neue Studienstruktur erleichtert eine wechselseitige Anerkennung von Leistungsnachweisen, die im Ausland erworben wurden.